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Interessante Fördermöglichkeiten Ihrer Weiterbildung
 

Nicht zuletzt im Rahmen des Konjunkturpakets II existieren zahlreiche Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung und Beratung.


1.
Förderung von Unternehmensberatungen
für kleine und mittlere Unternehmen
sowie Freie Berufe

  

Beispielhafte COATRAIN®-Angebote


 
Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und

a) weniger als 250 Personen beschäftigen,
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
c) sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.

Gefördert werden
Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.

Darüber hinaus werden Umweltschutz- und  Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

 
Wir entwickeln mit Ihnen das passende (Inhouse-) Angebot.
Bitte sprechen Sie uns an.
Förderart und -höhe

Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.

Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

 













Weitere Informationen


Bundesamt für Wirtschaft
  
2.
Bildungsprämie des Bundes

  

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Zielgruppe Die Zielgruppe sind Berufstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Viele Selbständige nehmen die Prämiengutscheine in Anspruch. Zur Zielgruppe gehören z.B. auch Verheiratete, bei denen ein Partner sich in Elternzeit befindet und der andere Ehepartner das gemeinsam veranlagte Jahreseinkommen von bis zu 51.200 Euro verdient.

Gefördert werden
Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen und mehr Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu motivieren.

Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro.


Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Förderart und -höhe Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die Ihrer beruflichen Fortbildung dienen. Die Hälfte der Lehrgangskosten (maximal 500 Euro) kann über den Prämiengutschein finanziert werden, den Rest trägt der Weiterbildungsnehmer als Eigenanteil.
Auf dieser Internetseite gibt es Beispiele und weitere Informationen.

Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt. Bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro.

Die Prämie kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, also in diesem Jahr und erneut im nächsten Jahr.

Vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung muss eine Beratung bei einer der zugelassenen Beratungsstellen erfolgen, bei der die Förderungsberechtigung durch Einkommens- und Steuerbelege festgestellt wird und das Bildungsziel bestimmt wird.

 











Weitere Informationen


Weiterbildung Hamburg

"Bildungsprämie" wird verlängert
(Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung und Forschung) 
   
3.

Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (QualiKug) und Transferkurzarbeitergeld (QualiKugTransfer)

  

Beispielhafte COATRAIN®-Angebote


 
Zielgruppe

QualiKug: Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld (§ 169 SGB III) und Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB III)

QualiKugTransfer: Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III

Gefördert werden
Berufliche Weiterbildung, die der Vertiefung oder
Ergänzung beruflicher Kenntnisse dient. Um die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenan die gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu verbessern, fördert der ESF die
Teilnahme an sinnvollen Qualifizierungsmaßnahmen,
wenn Bezieher von Kurzarbeitergeld die Zeiten des Arbeitsausfalls für ihre Weiterbildung nutzen.

Bei den förderfähigen Maßnahmen wird zwischen
allgemeinen und spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen unterschieden.
(QualiKug)

Um den Übergang in eine andere Beschäftigung zu erleichtern und um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, fördert
der ESF bereits während des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld Teilnahme an sinnvollen arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen. (QualiKugTransfer)

 
Wir entwickeln mit Ihnen das passende (Inhouse-) Angebot.
Bitte sprechen Sie uns an.
Förderart und -höhe Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art
der Qualifizierungsmaßnahme, der Unternehmensgröße und dem geförderten Personenkreis.

QualiKug:
Die Grundförderung beträgt für
• allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen 60 Prozent und für
• spezifische Qualifizierungsmaßnahmen 25 Prozent
der Lehrgangskosten.

Dies gilt auch für nicht anerkannte Maßnahmen,
die z. B. von zugelassenen Trägern oder sonstigen
Fremdreferenten durchgeführt werden. Entscheiden
Sie sich für eine solche Maßnahme, sollten Sie
sich im Vorfeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit
nach der Höhe der angemessenen Kosten erkundigen.

QualiKugTransfer:
Die anfallenden Lehrgangskosten werden durch
den ESF finanziert soweit sie angemessen sind
und sofern sich der Arbeitgeber in angemessenem
Umfang an der Finanzierung beteiligt.
 







Weitere Informationen


Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit

QualiKug - Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (PDF)

QualiKugTransfer - Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (PDF)
  
4.

Förderung beschäftigter Arbeitnehmer nach §417 SGB III

  

Beispielhafte COATRAIN®-Angebote


 
Zielgruppe Personen ab 45 Jahren, die in Betrieben mit maximal 250 Arbeitnehmern angestellt sind.

Förderung
Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt,
4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
5. der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach den §§ 84 und 85 zugelassen sind und
6. die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2010 begonnen hat.
  Interessant beispielsweise für MitarbeiterInnen in der Personalentwicklung, die Zeiten geringerer Anforderungen dazu benutzen, sich in 8 Wochen zum Coach zu qualifizieren.

Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Förderart und -höhe Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kosten der Unterbringung und Verpflegung.



  Weitere Informationen

Gesetzestext §417 SGB III
  
5.

Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer nach §77 SGB III

(Bildungsgutschein)

  

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Zielgruppe Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte ArbeitnehmerInnen.

Gefördert werden
Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist,

3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und

4. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.




Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Förderart und -höhe Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kosten der Unterbringung und Verpflegung.




  Weitere Informationen

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (PDF)


6.

Förderung gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer, die nicht an Kurzarbeit teilnehmen (WeGebAU)

  

Beispielhafte COATRAIN®-Angebote


 
Zielgruppe Personen ab 45 Jahren, die in Betrieben mit maximal 250 Arbeitnehmern angestellt sind.
Perrsonen die ohne Berufsabschluß sind oder mit Abschluß aber seit mind. 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Förderung
Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt,
4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
5. der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach den §§ 84 und 85 zugelassen sind und
  Interessant beispielsweise für MitarbeiterInnen in der Personalentwicklung, die Zeiten geringerer Anforderungen dazu benutzen, sich in 8 Wochen zum Coach zu qualifizieren.

Interesse und/oder Fragen? Bitte sprechen Sie uns an.
Förderart und -höhe Übernommen werden die vollen Lehrgangskosten, einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten


  Weitere Informationen

Flyer der Arbeitsagentur
7.

„Weiterbildungsbonus - schnell und unkompliziert qualifizieren“

 

  

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» COATRAIN®-Weiterbildungen
 

Zielgruppe

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.

 

Förderung

Kosten für berufliche Qualifizierungen

Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist.


Förderart und -höhe bis zu 50 % der Kosten, maximal 750 € pro Jahr und Person.

 

Weitere Informationen

Weiterbildungsbonus

Kontaktdaten

PUNKT Bildungsmanagement

HOTLINE 040-2840783-0

info@weiterbildungsbonus.net